Hygienekonzept



zur Corona-Pandemie

Hygienekonzept des TanzWerk

(Stand: 31.05.2021)

Das TanzWerk sagt Corona den Kampf an
(oder auch: Allgemeine Maßnahmen des TanzWerks während der Corona-Pandemie)

1.
Krankschreibungen per Telefon sind auch im TanzWerk möglich: solltet ihr euch unwohl fühlen, grippeähnlich Symptome oder erhöhte Temperatur aufweisen, geht bitte auf Nummer sicher, denkt auch an die anderen und bleibt den Kursen fern, denn kranke Personen müssen draußen bleiben!
2.
Vergesst bitte eure gute Kinderstube nicht und haltet die Hust- und Niesetikette unbedingt ein.
3.
Abstand ist die neue Nähe: bitte haltet auch im TanzWerk den inzwischen gut bekannten Abstand von 1,5m zu anderen Personen bzw. Paaren ein. Bis auf weiteres werden wir auch auf Händeschütteln, Umarmungen und sonstige Berührungen verzichten müssen.
4.
Abstand ist die neue Nähe Teil 2: auch die Tanzlehrer und Trainer sind dazu angehalten euch nicht allzu sehr auf die Pelle zu rücken, oder euch gar zu berühren. Positiver Effekt: den einen oder anderen Fehler werdet ihr besser verstecken können. Nachteil: ein paarweises Vorzeigen oder Korrekturtanzen mit dem Tanzlehrer muss bis auf weiteres leider auch ausfallen.
5.
Das TanzWerk unterstützt euch bei der aktuell angesagten Handpflege: auch bei uns steht für euch am Eingang Desinfektionsmittel bereit, so dass sich alle Besucher die Hände desinfizieren können.
6.
Ankunft im Gänsemarsch: auch wenn ich mich riesig darauf freue euch wiederzusehen und mir natürlich auch unsere Schwätzchen vor und nach den Kursen sehr gefehlt haben, bitte ich euch nicht schon eine halbe Stunde vor Kursbeginn in das TanzWerk zu kommen, damit wir nicht so viele Kursteilnehmer auf einmal in unseren (teilweise doch recht beengten) Räumlichkeiten haben.
7.
Wir müssen draußen bleiben: bis auf weiteres, können in der Tanzschule kein Publikumsverkehr oder Zuschauer zugelassen werden.
8.
Platz ist auch in der kleinsten Hütte – das bringt allerdings leider auch ein paar Einschränkungen mit sich: beim Betreten und Verlassen des TanzWerks besteht aufgrund der relativ schmalen Gänge eine Mund-Nasenschutz-Pflicht. Bitte denkt daher auch daran, eure eigenen Mund-Nase-Bedeckungen mitzubringen.
9.
Das stille Örtchen muss in Zukunft auch ein einsames Örtchen sein: der Toilettengang erfolgt bitte einzeln.
10.
Damit ihr euch wieder voll auf das Tanzen konzentrieren könnt: zum Thema Aerosole macht ihr euch bitte keine Gedanken. Durch die große Fensterfront besitzt das TanzWerk über eine ausreichende Anzahl zu öffnender Fenster, womit wir eine ständige Frischluftzufuhr garantieren können. Zudem haben wir einen Luftfilterreiniger, der zusätzlich für frischere Luft sorgt.
11.
Auch sollte ihr euch keine Gedanken zum Thema Oberflächen machen: etwaige Trainingsgeräte werden nach der Nutzung entsprechend gereinigt und desinfiziert. Die regelmäßige Säuberung und Desinfektion des Barbereichs und der Toiletten versteht sich von selbst.
12.
GGG-Regel: so wie es die Regierung vorgegeben hat, müssen auch wir die GGG-Regel umsetzen. Die Regel besagt, dass vollständig Geimpfte und Genesene zukünftig Personen gleichgestellt werden, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können.
Wir bitten alle geimpften Teilnehmer zur ersten Stunde euren Impfausweis mitzubringen, damit wir dies in euren Unterlagen vermerken können. Somit müsst ihr den Ausweis nicht jede Woche mitbringen. Bitte achtet darauf, dass seit eurer letzten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen. Davon ausgenommen sind Schüler.
Für die Genesenen gilt es den positiver PCR-Labortest als Nachweis mitzubringen. Dieser Test muss mindestens 28 Tage alt sein und darf 3 Monate nicht überschreiten. Auch bei euch würden wir einen Vermerk des Auslaufdatums der 3 Monate in euren Unterlagen machen, damit ihr ebenso den Nachweis nicht jede Woche mitbringen müsst.
Für alle anderen Kursteilnehmer müssen wir leider einen negativen tagesaktuellen (nicht älter als 24h) Test einfordern. Der Nachweis kann von einem Arzt oder durch ein Testzentrums/einer Teststelle ausgestellt werden. Die Nachweise, die im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes bzw. einer schulischen Einrichtung ausgestellt werden, werden ebenfalls akzeptiert.
Eine Selbstauskunft bei Selbsttest wird leider nicht mehr akzeptiert.
Für Kinder bis 6 Jahren gibt es keine Testpflicht!
Da alle anderen Kinder und Jugendlichen in der Schule getestet werden müssen, reicht dieser Nachweis aus. Die Bedingung hierfür ist, dass der Test in derselben Kalenderwoche durchgeführt wurde wie ihr zum Tanzen kommt.
13.
Es wird speziell: bitte beachtet auch die weiterführenden, spezielleren Maßnahmen für eure Kurse.