Allgemeine



GeSchäftSbedingungen

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Tanzschule TanzWerk – Inhaberin Bianca Hertel, Waldkirchener Straße 13a, 09405 Zschopau
(nachfolgend TanzWerk) und ihren Kundinnen (Teilnehmerinnen), insbesondere für:
a) Tanzkurse
b) Fitnesskurse
c) Rehabilitationssport
d) Workshops
e) Proben
f) interne Veranstaltungen
g) öffentliche Auftritte/Shows
h) Mitgliedschaften im Tanz- und Fitnessclub
Mit Vertragsabschluss erkennt der/die Teilnehmer*in diese AGB an.

2. Vertragsschluss
2.1 Schriftliche Anmeldung
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das unterschriebene Anmeldeformular durch TanzWerk in Textform bestätigt wurde.

2.2 Online-Anmeldung
Die Absendung des Onlineformulars ist ein verbindliches Angebot.
Der Vertrag kommt durch digitale Bestätigung von TanzWerk zustande.

3. Tanz- und Fitnesskurse
3.1 Kursumfang
Der Vertrag berechtigt zur Teilnahme an den jeweiligen Einheiten des gebuchten Kurses.

3.2    Zahlungsbedingungen
a)    Kursgebühren sind spätestens zur ersten Unterrichtsstunde vollständig fällig.
b)    Zahlung per Überweisung oder Barzahlung.
c)    Bei Überweisung muss der Betrag vor Kursbeginn eingehen.

3.3    Widerruf / Stornierung
a)    Bis 14 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei
b)    Bis 10 Tage vor Kursbeginn: 15 € Bearbeitungsgebühr (anrechenbar)
c)    Ab 9 Tagen vor Kursbeginn: keine Stornierung mehr möglich
Widerruf nur in Textform.

4. Clubmitgliedschaften (Tanzclub/Fitnessclub)
4.1    Mitgliedschaft
a)    Unbefristete Laufzeit, keine Mindestlaufzeit.
b)    Teilnahme 1x pro Woche je nach Vertrag.
c)    In sächsischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

4.2    Ruhendstellung
a)    Ab > 4 Wochen krankheitsbedingter Ausfall
b)    Erfordert ärztliches Attest
c)    Kosten: 5 € pro ruhenden Monat

4.3    Beiträge
a)    Zahlung monatlich per SEPA-Lastschrift oder jährlich im Voraus
b)    Bei Verzug von mindestens 2 Monatsraten darf TanzWerk:
•    den Zutritt verweigern oder
•    fristlos kündigen

Preisanpassungen
a)    Ankündigung mind. 1 Monat vor Inkrafttreten
b)    Sonderkündigungsrecht des Kunden bis zum Wirksamwerden

5. 10er-Karten

a)    Gültigkeit: 12 Monate
b)    Preisänderungen betreffen nur neu erworbene Karten
c)    Eine laufende Karte behält ihren Wert bis Verbrauch oder Ablauf

6. Kursausfälle & Ersatz

TanzWerk kann Unterricht aus wichtigen Gründen verschieben oder vertreten lassen.
Kurzfristige Ausfälle werden, sofern möglich, nachgeholt.
Kein Anspruch auf bestimmte Lehrkräfte.

7. Haftung

TanzWerk haftet für Schäden nur bei:
a)    vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden
b)    bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
c)    Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit

Keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände oder Wertsachen.

8. Foto- und Videoaufnhmen

Dieser Abschnitt gilt für Unterricht, Workshops, Proben, interne Veranstaltungen, Auftritte, Shows, Events sowie öffentliche Darbietungen.

8.1 Aufnahmen durch TanzWerk
TanzWerk erstellt regelmäßig Foto- und Videoaufnahmen zur:
a)    Unterrichts- und Probenarbeit
b)    internen Dokumentation
c)    Erstellung von Show- und Bühnenmitschnitten
d)    Öffentlichkeitsarbeit (Website, Social Media, Flyer)
e)    Pressearbeit
f)    Werbung für Kurse, Auftritte und Angebote

Der/die Teilnehmer*in erteilt hierzu mit Vertragsabschluss eine widerrufliche Einwilligung.

8.2 Minderjährige
Bei Minderjährigen ist die Einwilligung aller sorgeberechtigten Erziehungsberechtigten erforderlich.

8.3    Widerruf der Einwilligung
a)    jederzeit in Textform möglich
b)    wirkt nur für die Zukunft
c)    bereits veröffentlichte oder produzierte Inhalte bleiben rechtmäßig
d)    TanzWerk entfernt auf Wunsch Aufnahmen von eigenen Plattformen (soweit technisch möglich)

Keine Entfernungspflicht besteht für:
a)    gedruckte Materialien
b)    durch Dritte verbreitete Aufnahmen
c)    Presseveröffentlichungen
d)    Social-Media-Posts anderer Nutzer
e)    fremde Plattformen außerhalb der Kontrolle von TanzWerk

8.4 Auftritte & Shows
Bei öffentlichen Auftritten ist die Erstellung von Aufnahmen unvermeidbar und üblich.
Ein Widerruf der Nutzung für Werbezwecke ist möglich.
Ein Widerruf gegen die reine Event- und Auftrittsdokumentation ist nicht möglich, da die Teilnahme freiwillig an einer öffentlichen Veranstaltung erfolgt.

8.5  Aufnahmen durch Eltern und andere Teilnehmer
a)    Fotografieren/Filmen während des Unterrichts ist grundsätzlich verboten.
b)    Erlaubt nur zu gesondert angekündigten Aufnahmezeiten.
c)    Aufnahmen dürfen ausschließlich privat genutzt werden.
d)    Veröffentlichung nur mit Zustimmung aller erkennbaren Personen.
Verstöße können zum Ausschluss vom Unterricht führen.


9. Nutzung von Choreografien & Unterrichtsmaterial

a)    Choreografien unterliegen dem Urheberrecht.
b)    Nutzung nur privat, keine Weitergabe, keine gewerbliche Nutzung.
c)    Aufnahmen der Unterrichtsinhalte dürfen nicht veröffentlicht werden.

10. Beendigung der Teilnahme/Kündigung - Auswirkungen auf Foto- & Videoaufnahmen

10.1 Bereits bestehende Aufnahmen
Alle Aufnahmen, die vor der Kündigung oder vor dem Austritt erstellt wurden, bleiben rechtmäßig und dürfen weiterhin verwendet werden.
Grund: Sie wurden auf Basis einer gültigen Einwilligung erstellt.

10.2 Nutzung nach dem Austritt
Nach Austritt aus dem TanzWerk gilt:
a)    Die Person wird nicht mehr in neuen Werbematerialien eingesetzt.
b)    Bereits veröffentlichte Inhalte dürfen weiterhin bestehen bleiben.
c)    Auf Wunsch werden eigene Inhalte von TanzWerk-Plattformen entfernt, soweit möglich.
d)    Es besteht keine Pflicht, Inhalte zu löschen, die bereits:
•    gedruckt wurden
•    an Medien weitergegeben wurden
•    von Dritten gespeichert oder veröffentlicht wurden
•    auf Fremdplattformen liegen

10.3 Widerruf nach Austritt
Der Widerruf der Einwilligung bleibt bestehen, wirkt aber nur für die Zukunft.

11. Todesfall eines Teilnehmers
11.1 Vertragsende

Im Todesfall endet der Vertrag automatisch am Todestag.
Auf Anfrage der Erben erfolgt eine anteilige Rückerstattung bereits vorausbezahlter Beiträge.

11.2    Umgang mit Aufnahmen
a)    Aufnahmen, die zu Lebzeiten rechtmäßig entstanden sind, bleiben grundsätzlich zulässig.
b)    Erben können die künftige Nutzung widerrufen.
c)    Bereits verwendete oder veröffentlichte Inhalte bleiben bestehen.
d)    Auf Wunsch entfernt TanzWerk solche Aufnahmen von eigenen Plattformen, soweit technisch möglich.
e)    Keine Entfernungspflicht in Bezug auf:
o    gedruckte Publikationen
o    Presseberichte
o    Social-Media-Veröffentlichungen Dritter
o    fremde Archive
o    öffentlich verfügbare Eventmitschnitte

12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und der Datenschutzerklärung von TanzWerk.
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, f DSGVO.
Einwilligungen können jederzeit in Textform widerrufen werden.

13. Änderungen der AGB
TanzWerk kann diese AGB ändern, wenn gesetzliche, wirtschaftliche oder organisatorische Gründe dies erfordern.
a)    Ankündigung 4 Wochen vorher in Textform
b)    Widerspruchsfrist: 4 Wochen
c)    Schweigen gilt als Zustimmung
d)    Bei Widerspruch kann TanzWerk den Vertrag fristgerecht kündigen

14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben alle übrigen Regelungen gültig.


Allgemeine Geschäftsbedingungen TanzWerk Zschopau, Stand 2025