Für die Teilnahme ist eine Verordnung nach §64 des SGB IX durch einen Allgemeinmediziner oder Facharzt erforderlich. Die verschriebenen 50 oder 120 Einheiten sollen in einem festgelegten Zeitraum durchgeführt werden, die Finanzierung erfolgt vollständig durch die Krankenkassen. Der Kurs beinhaltet je nach Stundenschwerpunkt beispielsweise spielerische Übungen, Kräftigung, Mobilisation, Sturzprophylaxe oder auch Denkspiele.
Die neurologischen Kurse richten sich an die Krankheitsbilder Parkinson, MS, Schlaganfall und Demenz, während sich die orthopädischen Kurse an Patienten mit Endoprothesen, Gelenkschäden, Osteoporose, Haltungs- und Bewegungsschäden sowie Amputationen und Morbus Bechterew richten.